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Rechtsberatung

Der Vorgang beim Immobilienkauf in Spanien ist ähnlich wie in jedem anderen europäischen Land. Es gibt jedoch einige Unterschiede. Obwohl wir Ihnen alle Details persönlich erklären möchten, soll Ihnen dieser Absatz über das Thema eine Basisorientierung geben.

Entscheidung getroffen, was dann?:

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Objekt entschieden haben, wird in der Regel erst ein privater Optionsvertrag abgeschlossen, in dem Sie als Käufer eine Anzahlung leisten - in der Regel in Höhe von 10% des Kaufpreises - und somit das Objekt reservieren. Der Optionsvertrag beinhaltet alle Verkaufsbedingungen: Kaufpreis, spätester Termin für den Kaufabschluß, schuldenfreie Übertragung des Grundbesitzes, Inventarliste der Möbel, usw.; er ist für beide Parteien gleichbindend, eine nichterfüllende Partei muß der anderen Schadensersatz leisten.

Die notarielle Beurkundung:

Bei der Unterschrift des notariellen Kaufvertrages (Escritura Pública de Compraventa) geht das Eigentum offiziell an den Käufer über; gleichzeitig zahlt dieser die gesamte Kaufsumme. Der Notar erhält direkt vom Grundbuchamt Auskunft über die Immobilie und bestätigt sie in der Kaufurkunde. Er berät die Parteien über ihre Rechte und Pflichten, auch in steuerlicher Hinsicht. Eine beglaubigte Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde muß dann beim Grundbuchamt zwecks Eintragung vorgelegt werden, dieser Prozess dauert 1 bis 3 Monate.

Verkaufsnebenkosten

Folgende sind die wichtigsten Posten in diesem Kapitel: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchhonorar, Abwicklungsgebühren und Übersetzungen. Im Durchschnitt kann man hierfür mit 8-10% des verbrieften Kaufwertes rechnen. Bei Interesse an einem bestimmten Objekt werden Sie aber von uns eine detaillierte Schätzung der zu erwartenden Nebenkosten bekommen.

Jährliche Kosten

Auch nachdem Sie den Grundbesitz gekauft haben, sind jährliche Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) fällig. Generell sind diese in Spanien relativ niedrig, sie bedeuten keine großen Ausgaben. Wenn Ihr Objekt einer Eigentümergemeinschaft angehört, sind auch 'Comunidadgebühren', also Instandhaltungskosten für die gemeinschaftlichen Anlagen fällig. Hierüber, und über andere Themen wie Hausratsversicherung usw., informieren wir Sie auch im Einzelfall.

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